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Anpassung der Parlamentsentschädigung an neuzeitliche Verhältnisse

27. November 2019

Die Anforderungen an Milizämter sind nicht zu unterschätzen. Neben juristischen, finanztechnischen und kommunikativen Kompetenzen sind ebenso Führungs- und Managementerfahrung gefragt und auch die zeitliche Beanspruchung steigt stetig. In vielen Gemeinden wurden deshalb in den vergangenen Jahren die Behördenentschädigungen angehoben und es werden Sozialbeiträge wie AHV und eine berufliche Vorsorge ausbezahlt.
Der Kantonsrat hat sich 15 Jahre lang mit dem Thema „Sozialbeiträge auf Sitzungsgelder“ befasst. Bisher wurden Parlamentarier mit rund 20‘000 Franken pro Jahr entschädigt, ohne dabei Sozialbeiträge auszurichten. Neu wird auf Sitzungsgelder der AHV-Beitrag ausbezahlt und alle Parlamentarier erhalten eine berufliche Vorsorge. Zusätzlich wird die Grundpauschale erhöht und das Sitzungsgeld an die Teuerung angepasst. So erhält ein Kantonsrat neu eine Behördenentschädigung von rund 30‘000 Franken. Im Vergleich zum nationalen Parlament oder zu Gemeinderatsmandaten steht die Anpassung in einem ausgewogenen Verhältnis. „Ohne angemessene Entschädigung wird das Parlament die Bevölkerung irgendwann nicht mehr abbilden können, weil es sich gar nicht alle leisten können, Parlamentarier zu sein“, führt Fraktionspräsidentin Yvonne Bürgin aus.
Für seriöse Parlamentsarbeit muss mit einem Mindestpensum von 30% gerechnet werden. In einer kleineren Fraktion wie der CVP, wo die Aufgaben nicht auf viele Schultern verteilt werden können und daher verschiedene Zusatzaufgaben zu übernehmen sind, liegt das Pensum näher bei 40-50%. Es ist heute kaum mehr möglich, neben dem Kantonsratsmandat ein Vollzeitpensum auszuüben. So spannend das Engagement im Kantonsrat auch ist, es muss verhältnismässig entschädigt werden.

yv

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