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Balance schaffen zwischen Nothilfe und demokratischer Kontrolle

20. April 2020

Für die CVP-Fraktion sind drei Forderungen im Zusammenhang mit den Notmassnahmen schon zu Beginn der nationalen ausserordentlichen Lage zentrale Anliegen gewesen: 1. Die erforderlichen Grundlagen für Entscheidungen von Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie müssen schnell geschaffen werden. 2. Die zusätzlichen Handlungskompetenzen müssen solange gelten, wie die vom Bundesrat definierte „ausserordentliche Lage“ in Kraft ist. 3. Ebenso soll die Gewaltenteilung und muss die demokratische Kontrolle in einer Krisensituation aufrechterhalten werden.
Die im Kantonsrat behandelte Verordnung ist handwerklich zweckmässig gemacht und bietet eine belastbare Grundlage, damit die gewählten Behördenmitglieder in den Gemeinden ihre auftragsgemässe Funktion in einer ausserordentlichen Lage wahrnehmen können. Denn auch die Beschlussfassungen ausserhalb der Corona-Massnahmen stellen in den Gemeinden ein wichtiges Element zur Gestaltung der Zukunft dar. Viele Beschlüsse stehen in den Städten und Dörfern an. Deshalb sollen die Gemeindeparlamente im Kanton wieder tagen können. Dies, um die demokratische Mitbestimmung aufrecht zu erhalten und die Kontrolle zu gewährleisten.

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