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Fraktionserklärung der CVP-Fraktion «Corona-Hilfsgelder: Gleichbehandlung für alle»

2. Februar 2021

Dies schlägt sich nicht nur psychisch auf viele nieder, sondern immer stärker wird es auch zu einer finanziellen Belastung. Den betroffenen Branchen und Personen muss unter die Arme gegriffen werden. Die CVP hat zusammen mit den bürgerlichen Parteien schon mehrmals schnelles, gezieltes und professionelles Handeln gefordert und der Finanzdirektor Ernst Stocker hat reagiert. Im Eiltempo hat die Finanzdirektion das 2. Covid-Härtefallprogramm erarbeitet, eine Vorlage für Zusatz- und Nachtragskredit erstellt, einen Regierungsbeschluss verabschiedet, die Finanzkommission konsultiert, so dass der Kantonsrat umgehend beschliessen konnte. Und was tut Regierungsrätin Jacqueline Fehr? Sie schiesst am Ziel vorbei, handelt eigenmächtig und betreibt Klientelpolitik. Sie verspricht den Kulturschaffenden etwas, dass weder mit dem Regierungsrat abgesprochen ist, wozu es keinen Regierungsbeschluss gibt, keine Vorlage, keine Rücksprache mit der FIKO, geschweige denn mit dem Parlament.
Wir haben grösstes Verständnis für Kulturschaffende, welche in existentieller Not sind und rasche und unbürokratische Hilfe benötigen. Daher unterstützen wir die auf Bundesebene beschlossene Wiedereinführung der Ausfallentschädigungen gestützt auf dem Covid-19-Gesetz. Damit sollen Kulturschaffende Unterstützung erhalten, sogar rückwirkend, um ihren Schaden zu decken. Für die Umsetzung sind die Kantone zuständig. Die Direktion der Justiz und des Inneren schreibt dazu: «Regierungsrätin Jacqueline Fehr hat entschieden, dass die Fachstelle Kultur ein neues, einfaches Entschädigungsmodell anwenden soll.» Aber warum sollen Kulturschaffende anders behandelt werden wie Gewerbetreibende? Gleichstellung bzw. Gleichbehandlung sind ja sonst auch keine Fremdwörter für Frau Fehr. Wer im Kulturbereich Anspruch auf Unterstützung für entstandenen Schaden hat, muss ein Gesuch mit entsprechenden Unterlagen stellen – genau wie dies Handwerker, Barbetreiber, Restaurant-Besitzer, Hoteliers und viele weitere Gewerbler tun müssen. Warum sollen Künstler Geld beantragen können, ohne ihre Ausfälle belegen zu müssen? Regierungsrätin Fehr kann nicht einfach von den Anspruchsvoraussetzungen und Verfahrensbestimmungen der Bundesverordnung abweichen. Das wäre ungerecht allen Gewerbetreibenden gegenüber.
Staatliches Handeln ist zu jederzeit, auch in ausserordentlichen Lagen, wichtig. Die CVP ist froh, dass der Bund Frau Fehr zurückpfeift. Allerdings ist es äusserst unangenehm, dass einmal mehr der Kanton Zürich am Pranger steht. Und dies aufgrund eigenmächtigem Handeln. So nicht Frau Fehr. Das ist Foul – nicht Fairplay! Jetzt ist es an der Regierungsrätin Fehr, Hand zu bieten und nicht einen Konflikt mit dem Bundesamt für Kultur zu suchen. Powerplay ist fehl am Platz. So eine Krise meistert man nur im Team und im gemeinsamen Zusammenspiel.

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