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Härtefallhilfe für notleidende Unternehmen dringend erforderlich!

25. Januar 2021

Das ursprüngliche Härtefallprogramm des Bundes war hauptsächlich auf die Branchen Gastronomie, Hotellerie und Events ausgerichtet. Diese Einschränkung wurde durch den Zürcher Kantonsrat im Dezember aufgehoben und die Zuteilungskriterien wurden angepasst, um betroffenen Unternehmen in allen Branchen Unterstützung bieten zu können. Schon am 18. Dezember 2020, also vier Tage nach der Beschlussfassung im Kantonsrat Zürich zum ersten Härtefallprogramm, hat der Bundesrat die Massnahmen zur Eindämmung von Corona weiter verschärft. In der Folge wurden im Januar 2021 weitere Einschränkungen für Gastronomie und Gewerbe durch den Bund beschlossen. Diese zusätzlich verhängten Massnahmen haben viele Unternehmen im Kanton Zürich heftig getroffen, manche sind in ihrer Existenz bedroht. Die CVP-Fraktion begrüsst daher die vom Bundesrat beschlossene Ausdehnung der finanziellen Hilfe und auch die zwingend notwendige Anpassung der Zuteilungskriterien.
Mit der heute beratenen Vorlage wird das Zürcher Paket für das Härtefallprogramm wirksam erweitert. Neben der Ausdehnung der finanziellen Mitteln um 95 Mio. auf total 456 Mio. Franken werden auch die Kriterien und Zuteilungsmechanismen den neu geltenden Vorgaben angepasst. Ein „Zürcher Finish“ ist unter den neuen Bedingungen nicht mehr erforderlich. Die CVP-Fraktion unterstützt diese Änderungen des Härtefallprogramms. Einerseits wird so eine Gleichbehandlung der betroffenen Branchen ermöglicht. Andererseits wird der Zugang zu Unterstützung entlang der Bundesvorgaben vereinfacht und vereinheitlicht.

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