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Urnenabstimmung als Alternative zur Gemeindeversammlung

17. November 2020

In den letzten Wochen hat sich die Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in der gesamten Schweiz verschärft. Die Gemeinden machen sich Sorgen, ob sie die vorgesehen Gemeindeversammlungen durchführen können. Der Regierungsrat hat im Schnelldurchlauf eine Gesetzesvorlage vorbereitet. Diese wurde von der zuständigen Kommission leicht abgeändert. Die CVP ist klar der Meinung, dass eine Gemeindeversammlung wenn immer möglich durchgeführt werden soll. Falls eine Gemeindeversammlung nicht durchgeführt werden kann, unterstützt die CVP einen Antrag der Grünen, dass nur Budget und Steuerfuss 2021 der Urnenabstimmung unterstehen sollen, da diese für die Gemeinden dringend sind. Alle anderen Geschäfte können für eine spätere Gemeindeversammlung traktandiert werden.
In der ersten Lesung hat jedoch ein Antrag der GLP obsiegt, dass auch für andere Geschäfte eine Urnenabstimmung angeordnet werden kann, sofern es erhebliche öffentliche Interessen rechtfertigen und zeitliche Dringlichkeit besteht. Ausgenommen hiervon sind Änderungen der Bau- und Zonenordnung sowie Gestaltungspläne, die der Urnenabstimmung nicht unterstellt werden dürfen. In einer Woche folgt die zweite Lesung und die Schlussabstimmung. In der Praxis dürften die meisten Gemeinden an der Gemeindeversammlung festhalten und somit die Vorlage ein Papiertiger bleiben.

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