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Die Mitte ist für ein modernes und nachhaltiges Beschaffungsrecht

30. Januar 2023

Mit dem neuen Beschaffungsrecht sollen der Qualitätswettbewerb, die Nachhaltigkeitsanliegen und die Berücksichtigung innovativer Lösungen insgesamt gestärkt werden. Es sollen nicht nur wirtschaftliche, sondern ausdrücklich auch der volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige Einsatz der öffentlichen Mittel verlangt werden. Damit sollen künftig alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit erfasst werden. Diese Ergänzung trägt dem erhöhten gesellschaftlichen Bewusstsein in Richtung eines nachhaltigeren Handelns, der dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellten Auftraggeber, Rechnung. Dadurch werden insbesondere auch die Schweizer KMU bei Beschaffungen der öffentlichen Hand vermehrt punkten können.

Die Mitte ist mit der Stossrichtung grundsätzlich einverstanden und verschliesst sich diesen Entwicklungen nicht. Erfreut stellt die Mitte fest, dass das Zuschlagskritierium «Preisniveau» Eingang im Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (BeiG IVöB) gefunden hat.

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