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Ein Übergangsbudget in Zeiten von Unwägbarkeiten

8. Dezember 2020

Das Budget 2021 rechnet mit rund 541 Mio. Franken Aufwandüberschuss. Die Investitionen sollen auf weiterhin hohen 1‘496 Mio. Franken festgelegt werden. Der Corona-Pandemie geschuldet liegt erstmals seit vielen Jahren ein Antrag für ein negatives Budget vor. Aus Sicht der CVP-Fraktion sollen deshalb folgende Vorgaben und Überlegungen im Budget 2021 abgebildet sein:

  1. Eine Beschränkung auf unabdingbare, gesetzlich vorgegebene Aufgaben. So sollen die Ausgaben auf dem Niveau des bisherigen Finanzplans begrenzt werden.
  2. Zusätzliche Verschuldung nur für Massnahmen zur Nothilfe zugunsten der besonders durch die Pandemie betroffenen Branchen.
  3. Die bereits beschlossenen Investitionen sollen weiterhin umgesetzt werden und so als Stimulus für die schwächelnde Konjunktur dienen.
  4. Aufgrund der negativen Teuerung ist von flächendeckenden Lohnmassnahmen abzusehen.

Diese Vorgaben führen nicht zu einer ausgeglichenen Rechnung im Jahr 2021. Doch sie dienen dazu, die Ausgaben zu dämpfen. Auch kann der Kanton mit seinen Investitionen viele Unternehmen in unsicheren Zeiten mit Aufträgen versorg en. Nach mehreren erfolgreichen Jahren, mit einem nach wie vor ausgezeichneten AAA-Rating hat der Kanton Zürich eine robuste Ausgangslage, um mit den wirtschaftlichen Unwägbarkeiten aufgrund der Pandemie umzugehen. Doch das Jahr 2021 soll auch dazu genutzt werden, sämtliche Planungsannahmen aus der Vergangenheit zu überarbeiten. Neben möglichen Einsparungen durch Verzichtsplanung, durch Projektverschiebungen oder durch Reduktion des Dienstleistungsangebotes sollen auch Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung ernsthaft untersucht werden.
Die CVP-Fraktion dankt dem Regierungsrat, speziell dem Finanzdirektor und der kantonalen Verwaltung für ihre Anstrengungen, den Zürcher Staatshaushalt mit Augenmass durch diese anspruchsvollen Zeiten zu steuern.

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