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Energiegesetz

25. November 2024 – Unser Umgang mit Energie und Energiequellen, besonders im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Umwelt und Klima, muss regelmässig kritisch überprüft werden. Falls notwendig, sind entsprechende Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Dies erfolgt nun mit der aktuellen Vorlage, wodurch dieses Gesetz eigentlich zum Energie- und Klimagesetz wird.

Die Mitte-Fraktion setzt sich für optimale Lösungen und tragbare Kompromisse ein, die sich meist in der Mitte befinden. Aus diesem Grund haben wir in der Regel dem Antrag der Kommissionsmehrheit zugestimmt. Die Kommission hat meist gute Kompromisse erarbeitet, welche die Anliegen und Wünsche aller Beteiligten berücksichtigen.

Einige wichtige Punkte der Vorlage möchten wir hier besonders hervorheben:

  • In Artikel 1 wird unter anderem ein Zwischenziel für die Erreichung der Treibhausgasneutralität im Kanton Zürich festgelegt. Wir erachten Zwischenziele als hilfreich, um den Fortschritt zu messen und bei Bedarf Korrekturmassnahmen einzuleiten, falls die Zielerreichung gefährdet ist.
  • Um das Gesetz korrekt umzusetzen, müssen Kanton und Gemeinden Massnahmen zum Klimaschutz ergreifen. Die Mitte-Fraktion fordert, dass diese Massnahmen volkswirtschaftlich tragbar sind.
  • Der Regierungsrat soll dem Kantonsrat alle vier Jahre Bericht erstatten. Die Mitte-Fraktion erachtet es als ausreichend, wenn diese Berichtspflicht im Gesetz festgelegt wird. Welche konkreten Punkte der Bericht enthalten soll, kann in einer Verordnung geregelt werden. Alle Details, sogar nur für diesen Bericht, im Gesetz regeln zu wollen, zeugt von einem grossen Misstrauen der Regierung gegenüber. Die Mitte-Fraktion steht für schlanke und klare Gesetze, während Details in Verordnungen geregelt werden sollten.

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