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Für die Gestaltung des Fernunterrichts sind die Schulen verantwortlich

8. September 2020

Die Bildungsdirektion und auch die Pädagogische Hochschule Zürich stellen zahlreiche und vielfältige Hilfestellungen zum Fernunterricht zur Verfügung. Von verbindlichen Konzepten sollte abgesehen werden, denn unsere Volksschule ist gerade wegen der Methodenfreiheit so stark. So kann auch jede Lehrperson entscheiden, welche Art von Fernunterricht ihr am besten entspricht. Die Schulleitungen sind verantwortlich, dass ihre Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler während dem Fernunterricht beschulen, aber wie die Lehrpersonen dies machen, sollte ihnen überlassen werden. Bezüglich der Infrastruktur liegt die Verantwortung bei den Gemeinden. Es ist ihre Aufgabe, diejenigen Schülerinnen und Schüler zu eruieren, welche zusätzlich Bedarf an IT-Infrastruktur haben, um am Fernunterricht teilnehmen zu können.
Wichtig ist, dass die betroffenen Schulbehörden und Schulen zeitnah informiert werden, wenn es wieder zu flächendeckenden Schulschliessungen im Kanton Zürich kommen sollte, was es jedoch zu vermeiden gilt. Im Falle einer Schulschliessung sollte im Nachgang eine Lernstanderhebung von allen Schülerinnen und Schülern gemacht werden, dies gerade auch wegen der Chancengerechtigkeit. Die CVP lehnte das entsprechende dringliche Postulat ab. Dennoch wurde der Vorstoss mit einer knappen Mehrheit überwiesen.

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