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Halteverbot für Elterntaxis: Gemeinden sollen autonom entscheiden können

1. März 2022 – Vor Schulen gibt es immer wieder brenzlige Situation mit Elterntaxis. Eltern bringen ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit in die Schule oder holen sie für Freizeitaktivitäten ab, aber auch aus Angst vor dem Schulweg selbst. Dabei können sie durch gefährliche Wendemanöver andere Kinder gefährden.

Der Schulweg bietet Kindern wichtige Erfahrungen. Dennoch sind wir zurückhaltend damit, den Eltern in ihre Erziehung reinzureden, denn sie sollen nicht mit Verboten sondern mit entsprechender Aufklärung auf die Thematik sensibilisiert werden. Da es aber vermehrt zu gefährlichen Situationen vor Schulhäusern kommt, kann ein Halteverbot die Situation entschärfen, denn Unfällen ist möglichst vorzubeugen.
Heute kann eine Gemeinde vor Schulhäusern ein temporäres Halteverbot während 60 Tagen einrichten. Danach ist die Kantonspolizei zuständig. Dies entschärft die Gefährdungen genau für zwei Monate – danach sind die Autos zurück. Mit einer von der Mitte mitunterzeichneten Motion soll es nun Gemeinden ermöglicht werden, ein permanentes Halteverbot vor Schulen bei angezeigter Notwendigkeit einzurichten. Denn die Gemeinden kennen die Situation vor ihren Schulen am besten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Gemeinden sehr zurückhaltend mit solchen Halteverboten sein werden. Denn ein Halteverbot gilt auch für das Gewerbe, wie z.B. für den Caterer, der das Mittagessen anliefert. Wir werden also nicht mit einer Vervielfachung von Halteverboten rechnen müssen.

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