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Kleinwohnformen sollen gefördert werden

31. August 2021 – Kleinwohnformen ist der Überbegriff für «Tiny Houses», mobile Kleinstgebäude, Ökominihäuser und ähnliche Wohnformen, die oft mobil sind und bei der sich die Bewohner auf unter 40m2 Wohnfläche beschränken.

Diese Wohnformen sind in geltenden Bauvorschriften nicht speziell aufgeführt und erfordern einen grossen Bewilligungsaufwand. Nun soll geprüft werden, wo solche Wohnungsformen zulässig sind. Es ist gut vorstellbar, dass im Rahmen von Zwischennutzungen z.B. von Industriezonen Bewilligungen erteilt werden können. Auch muss geklärt werden, welche Anforderungen z.B. betreffend Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Energieversorgung zu erfüllen sind. Es ist anzunehmen, dass die Anforderungen, die an Kleinstwohnungsformen gestellt werden, auch für Stellplätz der Romas anwendbar sind. Das entsprechende Postulat wurde mit Unterstützung der Mitte-Fraktion überwiesen.

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