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Neuer Versuch zur Entlastung der Unternehmen

1. November 2021 – Seit 10 Jahren ist das Gesetz zur administrativen Entlastung der Unternehmen in Kraft, inkl. Koordinationsstelle Unternehmensentlastung.

Leider ist die bisherige Umsetzung mangelhaft und hat nicht dazu geführt, dass Behörden und Verwaltung für rasche und einfache Verfahren gesorgt haben. Vor allem KMU’s werden infolge neuer Regulierungen immer stärker und stärker gefordert. Auf Verwaltungsseite heisst es, dass es schwierig sei, administrative Belastungen an einzelnen Rechtsnormen festzumachen. Das Problem sei die Summe aller administrativen Vorgaben, welche eine grosse Belastung darstellen. Deswegen Aufgeben und Nichtstun kann aber auf keinen Fall die Lösung sein.
Während der Corona-Krise war es doch möglich, innert kürzester Frist diverse Dienstleistungen elektronisch anzubieten oder viel einfachere Formulare zu gestalten. Eine Krise hat nicht nur negative Seiten; auf die Wirtschaft dürfte sie auch positive Effekte haben und diese Erkenntnisse müssen analysiert werden. Daher ist es an der Zeit, das Gesetz zur administrativen Entlastung der Unternehmen anzupassen. „Während von Einigen das Gesetz als Papiertiger betitelt wird, muss es aus Sicht der Mitte möglich sein, diesem Gesetz neue scharfe Zähne zu geben“, führt Yvonne Bürgin in ihrem Votum aus. Mit neuen Formulierungen und einer Anpassung der Regulierungsfolgeabschätzung soll das Gesetz griffiger und effektiver werden. Der Kantonsrat hat die von der Mitte mitunterzeichnete Parlamentarische Initiative unterstützt. Die Mitte erhofft sich mit der Verbesserung dieses Gesetzes eine stärkere Entlastung der Unternehmen.

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