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Neues Gesetz regelt die Nutzung des Untergrundes

28. Januar 2020

Die Nutzung des Untergrundes ist eine vielfältige und umfasst unter anderem die Gewinnung von Bodenschätzen, Entnahme und Eintrag von Wärme und Stoffen, Erstellung und Nutzung von unterirdischen Räumen, Nutzung von Höhlen und stillgelegten Bergwerken. Soweit nicht die Bestimmungen des Bundeszivilrechts über das Eigentum zur Anwendung gelangen, steht die Hoheit über den Untergrund sowie sämtliche damit verbundenen Nutzungs- und Verfügungsrechte dem Kanton zu. Der Kanton kann die Nutzungsrechte am Untergrund selber ausüben oder sie durch Bewilligungen oder Konzessionen an Dritte übertragen.
Die Bevölkerung im Kanton Zürich wächst. Dadurch erhöht sich der Druck auf die Siedlungsflächen und auch auf die Bedeutung der dritten Dimension, also die Höhe und die Tiefe. Einerseits entstehen Bauwerke im Untergrund zur Bewältigung der Mobilität, die dem öffentlichen und dem individual Verkehr dienen. Andererseits wird der Untergrund genutzt, um Energie und Rohstoffe zu gewinnen. Erdwärme, Grundwasserfassung, Tunnels, Rohstoffgewinnung – alles kann zu Konflikten führen oder unerwünschte Auswirkungen auf Umgebung und Umwelt haben. Deshalb ist es erforderlich, ein Regelwerk zur Koordination, Planung und Steuerung der unterschiedlichen Nutzungen zu definieren. Mit dem GNU haben wir die Gelegenheit, auf kantonaler Ebene entsprechende rechtliche Grundlagen zu schaffen.

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