«Wahlen in den Bankrat und den EKZ-Verwaltungsrat – Ist eine Reform des Wahlprozesses angezeigt?»
9. Dezember 2024 – Ich verlese Ihnen eine Fraktionserklärung der Mitte und der GLP mit dem Titel «Wahlen in den Bankrat und den EKZ-Verwaltungsrat – Ist eine Reform des Wahlprozesses angezeigt?»
Sehr geehrter Herr Ratspräsident,
sehr geehrter Herr Regierungsrat
geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Soeben haben wir ein neues Mitglied in den Bankrat der Zürcher Kantonalbank gewählt. Vor rund einem Monat wählten wir auch einen neuen ZKB-Bankrat sowie ein neues Mitglied in den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich. Vor einem Jahr wurde ebenfalls ein neuer EKZ-Verwaltungsrat gewählt.
Wie vermutlich alle anderen Fraktionen – laden auch wir jeweils die Kandidierenden zu einem Hearing ein, um sie kennen zu lernen und sich von ihren Kompetenzen zu überzeugen. Danach folgt fraktionsintern jeweils eine sachliche, konstruktiv-kritische Diskussion über die Eignung der zur Wahl stehenden Person für den jeweiligen Posten.
Zunehmend stellten sich in unseren Fraktionen aber grundsätzliche Fragen zum Wahl-Prozedere.
Der geltende Modus sieht vor, dass die Sitze in diese beiden Gremien nach Parteistärke verteilt und die jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten von der jeweiligen Partei vorgeschlagen werden. Diesen Proporz wollen wir nicht hinterfragen.
Es ist Usus, dass die Partei, welcher der nächste zu besetzende Sitz zusteht, dem Kantonsrat eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorschlägt. Da eine offene Wahl stattfindet, wird die vorgeschlagene Person im Rat in der Regel diskussionslos «durchgewunken». Eine Wahl im eigentlichen Sinne findet nicht statt, da es keine Alternativen zur Auswahl gibt.
Sollte es einmal eine kritische Haltung zu einer Kandidatin oder einem Kandidaten geben, so herrscht eine starke Zurückhaltung in der Kritik. Da die Sitze nach Proporz besetzt werden, fürchten wohl die anderen Parteien, dass Kritik später gegen die eigene Kandidatin, den Kandidaten als «Retour-Kutsche» folgen könnte. So wird jegliche sachliche Auseinandersetzung verunmöglicht.
Die Frage, ob die vorgeschlagenen Personen tatsächlich die geeignetsten für diese anspruchsvollen und wichtigen Positionen sind, bleibt unbeantwortet. Dies ist besonders bedenklich, da sowohl ZKB und EKZ wichtige Unternehmen für den Kanton Zürich sind und Bankrat und Verwaltungsrat eine entsprechende grosse Verantwortung haben.
Aufgrund interner Diskussion sind die Mitte und die GLP zum Schluss gekommen, dass der aktuelle Wahlprozess überdacht und angepasst werden müsste. Folgende Punkte bedürfen aus unserer Sicht einer vertieften Prüfung:
1. Einführung einer geheimen Wahl: Eine offene Wahl kann einen erheblichen Gruppendruck erzeugen. Eine geheime Wahl würde hingegen eine unabhängigere und damit ehrlichere Entscheidung fördern.
2. Zweiertickets für Kandidaturen: Die Parteien sollten zwei kandidierende Personen ins Rennen schicken. Dies würde eine echte Auswahl ermöglichen.
3. Koordination der Wahltermine: Innerhalb eines Monates wurden zwei Mitglieder in den Bankrat gewählt. Bei zeitlich nahe aufeinander folgenden Ersatz-Wahlen sollten diese koordiniert werden, sodass mehrere Mitglieder zeitgleich gewählt werden können. Dies würde ermöglichen, die Zusammensetzung des gesamten Gremiums besser zu überdenken und eine stärkere Abstimmung der Profile und Kompetenzen der Mitglieder sicherzustellen. Einzelne, kurz aufeinanderfolgende Wahlen fördern hingegen keine strategische Gesamtsicht.
Aus Sicht der Mitte und der GLP sollte das heute geltende Wahlverfahren hinterfragt werden, damit sinnvolle Anpassungen diskutiert werden können. Dies mit dem Ziel, die am besten geeignete Person in den Bankrat bzw. den Verwaltungsrat zu entsenden und damit auch das Gremium als Ganzes nachhaltig zu stärken.
Mit dieser Fraktionserklärung wollen wir den Stein ins Rollen bringen und die Diskussion starten… Besten Dank.