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Wer nicht da ist, ist nicht da.

23. August 2021 – Wer für den Zürcher Kantonsrat kandidiert, muss sich auf eine zuverlässige Präsenz einstellen.

Schliesslich geht man nach der Wahl eine Verpflichtung ein. Aber was passiert, wenn ein Kantonsrat oder eine Kantonsrätin wegen eines Unfalls, einer Krankheit, wegen Militärdienst oder Mutterschaft länger ausfällt? Der Parlamentssitz bleibt unbesetzt. Laut zwei parlamentarischen Initiativen (PI) werden dann die Stimmen der Bevölkerung nicht korrekt abgebildet. Daher fordert eine der PI’s die Stellvertretung im Falle einer Abwesenheit. Die andere PI will bei Abwesenheit die Übertragung der Stimme auf ein anderes Ratsmitglied.
Für die Mitte Fraktion ist es klar, dass die heutige Regelung zu Härtefällen führt. Ob die Umsetzung der beiden PI’s die Situation verbessern würde, daran zweifeln wir jedoch. Vielmehr wird es zu neuen Unklarheiten, Diskussionen und Streitfragen führen. Sind die heutigen Abwesenheiten wirklich massiv und politisch entscheidend? Die Fälle sind eher selten und häufig auch zufällig. Daher drängt sich eine Lösung für ein kaum existierendes Problem nicht auf. Der organisatorische und gesetzgeberische Aufwand für eine Stellvertretungsregelung – die Einführung würde eine Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte bedingen – ist nicht zu unterschätzen und kaum verhältnismässig.
Die Mitte Fraktion sagt daher Nein zur Überweisung der beiden PI’s. Die Voten innerhalb der Fraktion waren relativ klar: Wer nicht da ist, ist nicht da.

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