Kanton soll sich an Corona-bedingten Mehrkosten in der Kinderbetreuung beteiligen
20. September 2021 – Gemäss der bundesrätlichen «Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung» vom 20. Mai 2020 konnten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die von einer privaten Trägerschaft betrieben werden, eine Ausfallentschädigung beantragen.
Zu diesen Institutionen gehören Kindertagesstätten, Angebote der schulergänzenden Betreuung oder Tagesfamilienorganisationen. Abgegolten werden die für die Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 entgangenen Betreuungsbeiträge.
Die sozialpolitische und wirtschaftliche Bedeutung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist für die Mitte unbestritten. Der Bundesrat verpflichtete die Kantone, die ausserfamiliären Betreuungsangebote während der ausserordentlichen Lage aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig erging der Appell an die Eltern, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. Als Folge sank die Auslastung der Betreuungsplätze während der ausserordentlichen Lage sehr stark. Dies führte bei den Betreuungsinstitutionen zu einem Verlust der Einnahmen und gefährdete ihren Fortbestand.
Die Bearbeitung der Gesuche und die Auszahlung der Ausfallentschädigungen übertrug die «Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung» den Kantonen. Der Bund beteiligt sich mit 33% an den Ausfallentschädigungen. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Bewilligung und Beaufsichtigung von Kindertagesstätten und Horten und die Aufsicht über Tagesfamilien sowie deren Subventionierung zuständig. Gemäss der innerkantonalen Aufgabenteilung müssten daher die Gemeinden die vom Bund nicht gedeckten Kosten der Ausfallentschädigung vollumfänglich übernehmen. Aufgrund der grossen sozialpolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung der familienergänzenden Kinderbetreuung rechtfertigt die besondere Situation aufgrund der Corona-Pandemie, dass sich der Kanton zur Hälfte an den Ausfallentschädigungen (nach Abzug des Bundesbeitrags) beteiligt. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Die Mitte stimmt dieser unbestrittenen Gesetzesvorlage zu.