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Die Spitallobby setzt sich durch

25. Januar 2022 – Da die ärztliche Notfallversorgung in vielen Zürcher Gemeinden nicht mehr gewährleistet war und über dreissig Notfallnummern in Betrieb waren, hat die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) ein Konzept erarbeitet, um den ärztlichen Notfalldienst im ganzen Kantonsgebiet sicherzustellen. Im Dezember 2017 wurde deshalb eine Änderung des Gesundheitsgesetzes beschlossen, um dieses Konzept ab dem 1.1.2018 umzusetzen.

Jede Ärztin und jeder Arzt, der eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) erhält, ist verpflichtet, sich am ärztlichen Notfalldienst zu beteiligen. Leistet er keinen Dienst, muss er eine Ersatzabgabe bezahlen. Die AGZ hat deshalb zuhanden der Gesundheitsdirektion ein Notfalldienstreglement erlassen und klärt bei jedem Besitzer einer BAB ab, ob er dienstpflichtig ist. Muss ein Arzt Dienst leisten, werden seine Daten dem entsprechenden Dienstplaner übermittelt. Dieser teilt den Dienstpflichtigen in Zusammenarbeit mit der AGZ und dem Ärztefon im Dienstplan ein. Aufgrund dieses Dienstplanes vermittelt das Ärztefon, also die eigentliche Triagestelle, dem Anrufer eine Praxis oder wenn nötig einen Arzt, der den Patienten zu Hause aufsucht. Zurzeit finden sich im kantonalen Dienstplan etwa 2400 Ärztinnen und Ärzte, gegliedert nach Fachgebieten und Regionen.
Eine parlamentarische Initiative verlangt nun, dass die Triagestelle öffentlich ausgeschrieben werden muss. Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragte dem Rat, die Initiative abzulehnen. Eine Minderheit von FDP, GLP und SVP verlangte hingegen, die Triagestelle auf den 1.1.2027 öffentlich auszuschreiben. Während der Debatte betonten zwar sämtliche Rednerinnen und Redner, dass dank des Einsatzes des Ärztefons und der Ärztegesellschaft die Bevölkerung über eine qualitativ hochstehende ambulante ärztliche Notfallversorgung verfügt und die AGZ ein verlässlicher Partner in der Coronakrise ist. Der Rat stimmte aber auf das Treiben der Spitallobby einer öffentlichen Ausschreibung zu. Die Mehrheit hat nicht eingesehen, dass die Triagestelle nur ein Teil eines ganzen Massnahmenpaketes ist. Wird nur die Triagestelle ausgeschrieben, wird die ganze Dienstplanung und die Erhebung der Ersatzabgaben durch die Gesundheitsdirektion zu bewerkstelligen sein. Die AGZ wird diese Vorarbeiten nicht mehr leisten können. Triage und Notfallversorgung bilden eine Einheit. Eine Trennung ist unklug, ja faktisch unmöglich.
Da der Betrieb der Triagestelle kein lukratives Geschäft ist, werden ausser der AGZ nur jene an der Ausschreibung teilnehmen, die sich einen zusätzlichen Marktvorteil erhoffen, in dem sie Patienten bevorzugt in ihre eigenen Unternehmungen triagieren können. An erster Stelle stehen hier die Spitäler, die schon heute versuchen, vorgelagerte Hausarztpraxen zu etablieren und unter ihre Kontrolle zu bringen. Dabei besteht die Gefahr, dass die Patienten über diese Praxen in die Notfallstationen geschleust und die Kosten dann exorbitant ansteigen werden.

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