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Praktikantinnen nicht mehr zum Betreuungsschlüssel zählen

1. März 2022 – In der familienergänzenden Betreuung arbeitet beinahe jede 5. Person als PraktikantIn. Da stellt sich die Frage, ob die gewünschte Qualität aufrechterhalten werden kann und auch, ob junge Menschen – es betrifft vor allem Frauen – ausgenutzt werden.

Diese Handhabe widerspricht dem Ziel, junge Menschen nach der obligatorischen Schulzeit möglichst direkt in die berufliche Grundbildung zu führen. Praktika sind dann sinnvoll, wenn sie der Orientierung für die berufliche Grundbildung dienen, weshalb sie nicht generell verboten werden sollten. Vielmehr sollte die Verordnung Ausnahmen von einem Praktikum im Rahmen einer Ausbildung festlegen. Damit soll erreicht werden, dass Praktika-Einsätze sowohl für die jungen Menschen wie auch für die Arbeitgeber gewinnbringend und fair sind.
In der Betreuung haben Praktika leider oft einen ausbeuterischen Charakter und dienen vor allem dazu, die Kosten niedrig zu halten. Dies wollen wir nun vermeiden, indem Praktikantinnen nicht mehr zum Betreuungsschlüssel gezählt werden dürfen. Die Mitte hat die Überweisung der entsprechenden parlamentarischen Initiative unterstützt. Den Vorschlag der Regierung, dass auch im Berufsfeld Betreuung eine zweijährige berufliche Grundbildung mit Berufsattest eingeführt wird, findet die Mitte in diesem Zusammenhang erfolgsversprechend.

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