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Lärmsanierung durch Flüsterbeläge auf Staatsstrassen

20. Juni 2022 – Das Postulat vom Mai 2020 verlangt von der Regierung einen Bericht, wie eine Lärmsanierung durch Flüsterbeläge im Kanton Zürich umgesetzt werden kann.

Es soll aufgezeigt werden, auf welchen Staatsstrassen mit Überschreitung der Immissionswerte durch den Einbau von Flüsterbeläge ohne Temporeduktion lärmsaniert werden können und mit welchen Mehrkosten zu rechnen ist. Die linke Ratshälfte lehnte die Überweisung des Postulates ab, weil sie die Temporeduktion als die allein selig machende Methode zur Lärmreduktion postulierte. Die Mitte ist der Meinung, dass alle Methoden zur Lärmreduktion geprüft werden müssen. So ist es zum Beispiel sinnvoll, dass Strassen, auf denen der öffentliche Verkehr verkehrt, ohne Temporeduktion lärmsaniert werden können. Deshalb hat sie der Überweisung des Postulates mit der Mehrheit des Rates zugestimmt.
Zum gleichen Thema wurde bereits die Parlamentarische Initiative 53/2022, die ich mitunterzeichnet habe, am 24.4.22 vorläufig unterstützt. Sie verlangt, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um mit Flüsterbelägen die lärmschutzrechtlichen Anforderungen für eine Baubewilligung im Rahmen eines Gestaltungsplanes zu ermöglichen. Bei Lärmsanierung müssen Flüsterbeläge Priorität haben. Dazu braucht es folgende Anpassung des Strassengesetzes (StrG):
Neu § 7, Abs. 3, lit. a: Die Erfüllung der Lärmschutzgesetzgebung erfolgt prioritär – wo technisch möglich – durch den Einbau von lärmarmen Belägen.

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