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Die Mitte unterstützt Ablösung von NOK-Gründungsvertrag

30. Oktober 2023 – Die Mitte Fraktion hat in der KEVU, zusammen mit weiteren Fraktionen, beantragt, den ersten Vorschlag der Regierung für die Ablösung des NOK-Gründungsvertrages durch einen neuen Aktionärsbindungsvertrag und eine Eignerstrategie der Aktionäre der Axpo Holding AG abzulehnen. Zusätzlich sollten das Energiegesetz und das EKZ-Gesetz mit neuen Paragraphen zur Beteiligung an der Axpo Holding ergänzt werden.

Entscheidend für die Ablehnung war für die Mitte Fraktion, dass die zentralen Bestimmungen des Aktionärsbindungsvertrages nur für eine beschränkte Dauer gelten sollten und die Gültigkeit der Eignerstrategie lediglich für eine feste Dauer von acht Jahren abgeschlossen werden sollte. Die Mitte Fraktion fordert zudem, dass die Wasserkraftwerke und die Stromnetze im Besitz der öffentlichen Schweizer Hand bleiben.

In der neuen Vorlage sind diese Forderungen erfüllt und die Mitte Fraktion wäre bereit gewesen, dieses dringende Geschäft nun schnell abzuschliessen. Leider sind zwei Themen dazwischengekommen, die dies verhinderten. Erstens hatte die AXPO, durch die weltweiten Turbulenzen auf dem Strommarkt, beim Bund ein Gesuch um Liquiditätsunterstützung eingereicht, was die Aktionäre veranlassten eine Geschäftsführungsprüfung zu verlangen. Die KEVU hat daher dieses Geschäft bis zum Vorliegen der Resultate sistierte. Zweites stellten einigen Fraktionen neue und zusätzliche Anträge, obwohl die verlangten Anpassungen in der neuen Vorlage der Regierung aufgenommen wurden.

Mit den meisten dieser neuen Anträge ist die Mitte Fraktion einverstanden. Wie die Ausweitung von grossen Wasserkraftwerken auf wichtige Kraftwerke, die Orientierung an der Klimapolitik und dass die finanziellen Risiken im Ausland nicht die inländischen Ziele gefährden sollen.

Es wurde ebenfalls ein fakultatives Referendum gefordert. Dieses lehnt die Mitte ab, da der Kantonsrat entscheiden können soll und muss. Werden Beschlüsse des Kantonsrates dem fakultativen Referendum unterstellt, könnte dies Entscheide massiv verzögern und die Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen und Aktionären zusätzlich erschweren. Zudem untersteht ein Kaufbetrag von mehr als 4 Mio. Fr. ohnehin dem fakultativen Referendum.

Die Mitte Fraktion ist froh – sicherlich zusammen mit allen Aktionären – dass der Gründungsvertrag nun ohne weitere Verzögerung abgelöst werden kann.

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