Ja zur kantonalen Stipendien-Reform
Die vorliegende Änderung im Bildungsgesetz fordert, dass auch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer Stipendien beantragen können, ohne eine Wartefrist von fünf Jahren abwarten zu müssen. Dank dieser Änderung können unnötige und schädliche Unterbrüche im Bildungsweg von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern verhindert werden, was ein wichtiges Kriterium für ihre Integration darstellt. Da sie so auch schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden können, unterstützt die Mitte Kanton Zürich dieses Anliegen.