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Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen

26. August 2024 – Der Rat hat gegen den Willen des Regierungsrates das Postulat Nr. 384/2021 zur «Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen» überwiesen.

In seinen Ausführungen geht der Regierungsrat mit keinem Wort auf den Verbrauch von Wegwerfmaterialien ein. In den Arztpraxen und Institutionen der Langzeitpflege werden immer weniger potenziell wiederverwendbare Instrumente eingesetzt. Bei diesen handelt es sich um semi-kritische Medizinprodukte, die in Kontakt mit Schleimhäuten oder nicht intakter Haut kommen, wie z.B. Vaginal- oder Nasenspekula, Pinzetten, Scheren und diverse Instrumente der Kleinchirurgie, die für Wundversorgungen, Nahtmaterialentfernung und kleine dermatologische Eingriffe verwendet werden.
In den Praxen und Heimen werden jedoch im Rahmen der regelmässigen Kontrollen der kantonalen Heilmittelkontrolle die für die Sterilisation dieser Instrumente bestehenden Vorschriften schikanös umgesetzt. Die strengen Auflagen sind für chirurgische Praxen, inklusive Zahnarztpraxen, die zum Beispiel Implantate setzen, verhältnismässig und angezeigt. Für Hausarztpraxen, Spezialärzte, die keine chirurgischen Eingriffe durchführen und Alters- und Pflegeheime sind die Auflagen jedoch unverhältnismässig. Das hat dazu geführt, dass tonnenweise Einwegmaterial verwendet wird (Spekula, Scheren, Pinzetten etc.). Es wird nicht nur massenhaft Abfall produziert, sondern die Einweg-Scheren und -Pinzetten sind von schlechter Qualität und erschweren deshalb die tägliche Arbeit. Die Gesundheitsdirektion soll deshalb die Heilmittelkontrolle dazu anhalten, die Vorschriften der Swissmedic mit Augenmass umzusetzen und damit den Einsatz von wiederverwendbaren Instrumenten zu fördern.

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