Das Stellvertretermodell – Ein politischer Meilenstein für den Kanton Zürich
21. November 2024 – Die STGK beantragt, ein Stellvertretermodell einzuführen, das eine effizientere Arbeitsweise und eine verbesserte Repräsentation ermöglichen soll. Die Mitte unterstützt die neue Regelung, da sie den Volkswillen weiter stärkt.
Das vorgeschlagene Modell, das bereits in anderen Kantonen und Parlamenten erfolgreich umgesetzt wird, bringt wesentliche Neuerungen für die politische Arbeit im Kanton Zürich. Das Stellvertretermodell sieht vor, dass jedes Ratsmitglied sich für eine bestimmte Zeit vertreten lassen kann. Dies kann bei Mutterschaft, Krankheit oder Unfall der Fall sein. Ziel ist es, den Ratsbetrieb bei längerfristigen Ausfällen stabil zu halten. Die Mehrheitsverhältnisse und der Volkswille sollen nicht durch längere Abwesenheiten verzerrt werden. Es entsteht keine ungewollte Verschiebung der Kräfteverhältnisse aufgrund von Abwesenheiten.
„Mit dem neuen Modell schaffen wir mehr Flexibilität und stellen sicher, dass die demokratische Mitbestimmung auch bei Abwesenheit eines Mitglieds vollumfänglich gewährleistet bleibt“, so Tina Deplazes, Mitglied der STGK. Das Stellvertretermodell öffnet die politische Arbeit für ein breiteres Spektrum von Menschen und fördert eine ausgewogene Repräsentation aller Bevölkerungsgruppen. So kann in Zukunft eine Mutter ihren Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen, ohne dass sie aus dem Rat ausscheiden muss oder ihre Stimme für ihre Partei und ihre Wähler längere Zeit ungenutzt bleibt. Es ist somit auch ein wichtiger Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Familie und Politik.
Die Einführung des Modells erfordert eine Volksabstimmung. Es dient sowohl dem Kantonsrat als auch als Grundlage für die kommunalen Parlamente. Der Kanton Zürich setzt mit diesem Schritt ein Zeichen für Modernisierung und Bürgernähe. Das Stellvertretermodell soll einen Meilenstein in der politischen Kultur des Kantons markieren.