Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes
29. Juni 2026 – Die Vorlage zur Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle (5986) wurde heute in der Schlussabstimmung mit grossem Mehr vom Kantonsrat verabschiedet.
Am 26. September 2022 überwies der Kantonsrat eine Motion von Lorenz Schmid (269/2020) an den Regierungsrat. Darin wurde die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle für ambulante und stationäre Patientinnen und Patienten sowie für Mitarbeitende des Gesundheitswesens als Leistungsauftrag an eine oder mehrere Organisationen gefordert.
Wenn es um die Überprüfung betrieblicher Angelegenheiten geht, die Auswirkungen auf die Patientensicherheit haben könnten, soll die kantonale Ombudsstelle neu als unabhängige Beschwerdestelle für Mitarbeitende eines Listenspitals dienen. Die Ombudsperson ist bereits heute Ansprechperson für die Mitarbeitenden der vier kantonalen Spitäler. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird diese Zuständigkeit auf die Mitarbeitenden aller Listenspitäler des Kantons Zürich ausgeweitet.
Die neue «Triagestelle Gesundheitswesen» soll alle Angebote im Kanton Zürich kennen und die Anliegen der Ratsuchenden professionell triagieren. Nach dem Vorbild des «Ärztefons» soll sie eine eigene Telefonnummer erhalten. Diese Dienstleistung soll Patientinnen und Patienten einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung im Kanton, deren Angehörigen oder Vertretungen sowie allen Mitarbeitenden dieser Einrichtungen offenstehen.
