Änderung Gemeindegesetz – Virtuelle Behördensitzungen
7. September 2026 – Die Mitte unterstützt die Änderung des Gemeindegesetzes (5998) und damit die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung virtueller Sitzungen von Gemeindebehörden, hybride Sitzungen eingeschlossen.
Die Erfahrungen seit der Pandemie haben gezeigt, dass viele Gemeinden diese zeitgemässe Möglichkeit nutzen möchten. Gleichzeitig schafft die Vorlage Rechtssicherheit für Beschlüsse, die an virtuellen Sitzungen gefasst werden.
Entscheidend ist für die Mitte die Gemeindeautonomie: Jede Gemeinde soll selbst entscheiden können, ob und wie sie virtuelle Sitzungen durchführen möchte. Zusätzliche kantonale Einschränkungen auf sogenannte Bedarfs- oder Ausnahmefälle, wie sie SP und Grüne in Minderheitsanträgen fordern, lehnt die Mitte deshalb ab.
Die notwendigen Regelungen zur müssen von den Gemeinden, die virtuelle Sitzungen durchführen möchten in einem Behördenerlass festgehalten und öffentlich publiziert werden. Damit ist die Transparenz und klare Spielregeln gewährleistet.
Die Vorlage schafft zeitgemässe Möglichkeiten, berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse der Gemeinden und lässt ihnen gleichzeitig den nötigen Handlungsspielraum. Die Mitte stimmt der Vorlage zu und lehnt die Minderheitsanträge ab.
