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Ein neuer Steuerrichter für Die Mitte

11. März 2024 – Seit 2010 ist das Steuerrekursgericht die erste gerichtliche Instanz, an die Rechtsuchende gelangen können, wenn sie eine Verfügung (in den meisten Fällen einen Einspracheentscheid) des kantonalen Steueramts, der kommunalen Grundsteuerbehörden oder der Wehrpflichtersatzverwaltung anfechten wollen. Dank unserem Wahlerfolg bei den kantonalen Wahlen hat die Mitte Kanton Zürich nun zum ersten Mal Anrecht auf eine dieser Richterstellen.

Für die Mitte Kanton Zürich wurde daher heute vom Kantonsrat Marius Obertüfer zum Steuerrichter gewählt. Marius hat in Zürich und Paris Rechtswissenschaften studiert und im Juni 2017 das Anwaltspatent im Kanton Zürich erworben. Berufliche Erfahrungen sammelte er in der Privatwirtschaft, in Anwaltskanzleien und am Bezirksgericht Zürich. Seit März 2019 ist er als Gerichtsschreiber am Steuerrekursgericht tätig und kennt daher das Gericht und seine Arbeitsweise bereits heute hervorragend. Die Fraktion der Mitte Kanton Zürich ist überzeugt, dass er seine neue Tätigkeit mit Augenmass und Besonnenheit ausführen wird. Sie wünscht Marius Obertüfer viel Erfolg in seinem neuen Amt.

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