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Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt

18. März 2024 – Das Hauptanliegen der Motion «Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt» ist es, die Zusammenarbeit aller beteiligten Parteien (Strafverfolgung, Opferhilfe, Gesundheitswesen, Versorgung des Opfers) zu institutionalisieren.

Aufgrund der Grösse des Kantons werden zwei Zentren – eines im USZ und eines im KSW – gefordert. Eigentlich braucht es noch ein drittes Zentrum, nämlich im Kinderspital. Denn das KiSpi hat im Bereich der minderjährigen Opfer sexueller Gewalt Pionierarbeit geleistet und ist die Anlaufstelle über unseren Kanton hinaus.
Die Absicht, wenige Krisenzentren zu schaffen und damit das Knowhow zu bündeln, will die bisher etablierten Angebote wie die Untersuchungsboxen und die Forensic Nurses in keiner Weise in Frage stellen.
Es geht schlussendlich darum, die Hilfe für die Opfer zu verbessern und auch die Aussicht auf Erfolg der Strafverfolgung. Die Mitte überweist daher die Motion.

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