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Fehlanreize im Praktikantenwesen abschaffen

11. Januar 2021

Der Regierungsrat wird demzufolge aufgefordert, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit Praktikantinnen und Praktikanten in den Bereichen der Kinder-, Behinderten- und Betagtenbetreuung im Rahmen der Betreuungsschlüsselbestimmungen nicht zu den unausgebildeten Betreuungspersonen zählen dürfen.
Ein Praktikum kann eine gute Übergangslösung sein. Es sollte jedoch nicht – wie in gewissen Berufsgruppen das der Fall ist – zur Normalität werden. Für Betreuungseinrichtungen wird es weniger interessant werden, Praktikantinnen und Praktikanten einzusetzen, wenn sie nicht mehr für den Betreuungsschlüssel mitgezählt werden dürfen. Jungen Menschen sollte ein möglichst fliessender Übergang von der Sek 1 in die Sek 2 geboten werden. Ein überbordendes Praktikantenwesen, das vor allem Berufe betrifft, zu welchen Frauen eine besondere Affinität haben, schadet unserem dualen Bildungssystem. Die Begründung der Regierung, dass die geforderte Änderung Mehrkosten für Eltern und Gemeinden nach sich ziehen würde, stimmt zwar. Aber es darf doch nicht sein, dass diese Mehrkosten auf dem Buckel junger Menschen, welche zu Beginn ihres Arbeitslebens stehen, ausgetragen werden. Den Vorschlag der Regierung, dass auch im Berufsfeld Betreuung eine zweijährige berufliche Grundbildung mit Berufsattest eingeführt wird, findet die CVP in diesem Zusammenhang erfolgsversprechend. Ein eidgenössisch anerkannter Berufsabschluss mit Möglichkeiten zum Anschluss an weiterführende Ausbildungen – wir sind gespannt darauf zu erfahren, wie dieser Ansatz weiterverfolgt wird.

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