Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Für ein modernes Bürgerrecht

14. September 2021 – Die Einbürgerung ist in der Schweiz ein heisses Eisen. Um Schweizer oder Schweizerin zu werden, braucht es viel Zeit und Energie.

Viele ausländische Staatsangehörige geben sich deshalb mit den Vorteilen einer Niederlassungsbewilligung zufrieden und wollen sich gar nicht einbürgern lassen. Daher hat die Schweiz eine tiefe Einbürgerungsquote. Vor allem junge Menschen sollten aber ermutigt werden, Schweizer Bürger, Schweizer Bürgerin zu werden, um am politischen Geschehen partizipieren zu können. Als direkte Demokratie ist die Schweiz darauf angewiesen, dass sich die hier lebenden Menschen mit dem gesellschaftlichen und politischen Geschehen identifizieren und sich an ihm beteiligen können. Die Einbürgerung ist ein Weg, um die demokratische Beteiligung zu stärken.
Am 1. Januar 2018 trat das vollständig überarbeitete Bürgerrechtsgesetz des Bundes in Kraft, das eine landesweite Harmonisierung der Einbürgerungsvoraussetzungen anstrebt. Im Sinne einer Übergangslösung hat der Kanton Zürich auf denselben Zeitpunkt hin seine Bürgerrechtsverordnung geändert, um den verschärften Bestimmungen gerecht zu werden. In einem zweiten Schritt muss nun auch das kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) angepasst werden. Dabei wird der Kanton Zürich als letzter Kanton in der Schweiz ein modernes Bürgerrechtsgesetz erhalten. Nachdem ein Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung grundsätzlich gut aufgenommen wurde, hat der Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats eine Vorlage für ein totalrevidiertes Zürcher Bürgerrechtsgesetz verabschiedet. Die vorberatende Kommission STGK folgt mehrheitlich dem Antrag des Regierungsrates. Inhaltlich umstritten sind vor allem einzelne Voraussetzungen für die Einbürgerung.
Rund ein Viertel aller Einbürgerungen in der Schweiz erfolgt im Kanton Zürich. Er kann somit einen gewichtigen Beitrag an eine landesweite Vereinheitlichung der Einbürgerungspraxis leisten. Deshalb sollen für die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen gelten wie auf Bundesebene. Weil der Bund diese bereits detailliert regelt, ist der Spielraum für den kantonalen Gesetzgeber klein. Entsprechend ist die Vorlage ein schlanker Erlass mit 23 Bestimmungen.
Die Mitte hat sich mit der Vorlage eingehend auseinandergesetzt, insbesondere die Gemeindevertreter konnten ihre Praxiserfahrungen einbringen. Die Einbürgerung muss der letzte Schritt einer erfolgreichen Integration sein. Dadurch, dass die Exekutive entscheidet, hat sich die politische Diskussion versachlicht. Die Zeiten, wie aus dem Film «Die Schweizermacher» oder die Bürgergemeindeversammlung sind zum Glück vorbei.
An der heutigen Sitzung beschloss der Kantonsrat das Eintreten auf die Vorlage und die Detailberatung des KBüG wurde aufgenommen. Bei fast allen Anträgen dürfte sich die Regierungsvorlage durchsetzen. Die Ausnahmen betreffen §10a, wo die Mitte den Minderheitsantrag von SVP und FDP zur Mitwirkungspflicht unterstützt und §20, wo die Mitte bei den Gebühren einer Minderheit folgt, die will, dass wer bei Einreichung des Gesuchs das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat, nicht die volle, aber zumindest die Hälfte der Gebühr bezahlen soll. Bei den vier parlamentarischen Initiativen zum Bürgerrecht beantragt die Mitte die Ablehnung.

Kontakt

Engagiere dich