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Gegen den Willen der Mitte wird eine PUK eingesetzt

3. Juli 2023 – Die Mehrheit der GPK stellte den Antrag wegen des Datensicherheitsvorfalls in der Justizdirektion eine PUK einzusetzen.

Der Antrag wurde von der Mehrheit des Rates angenommen. Die Mitte ist der Meinung, dass die Einsetzung einer PUK keinen Gewinn bringen wird. Es ist bereits heute offensichtlich, dass der Umgang mit Daten und Datenträgern während der vergangenen Jahre in der kantonalen Verwaltung zu sorglos gehandhabt worden ist. Ob es zu strafrechtlich relevanten Verfehlungen gekommen ist, wird von der Staatsanwaltschaft bereits untersucht. Wesentliche Probleme wurden von einer Subkommission der GPK identifiziert und die notwendigen Massnahmen können getroffen werden. Dazu braucht es keine PUK. Wie weit zurück Daten unsachgemäss entsorgt worden sind und ob der Regierungsrat hätte handeln müssen, wird eine PUK nicht besser klären, als dass dies die GPK hätte klären können. Die notwendigen Instrumente zur Aufarbeitung dieser schwerwiegenden Vorfälle sind nach Ansicht der Mitte bereits vorhanden, nämlich die GPK, die Staatsanwaltschaft und die Datenschutzbeauftragte. Die Lehren werden in Verwaltung und Regierung gezogen und die notwenigen Korrekturen initialisiert. Die PUK wird den Prozess eher verlangsamen und zu keinen wesentlichen Erkanntnissen führen.

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