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Geldspiele ja, aber nur mit Spielsuchtfonds

19. Oktober 2020

Umstritten in der Debatte waren insbesondere die Geschicklichkeitsspiele: Mit einem Minderheitsantrag wollten die Grünen diese nämlich verbieten. Damit wären alle Grossspiele – und dies sind neben den Geschicklichkeitsspielen auch Lotterien und Sportwetten – verhindert worden. Beim Lotteriefonds würde das zu Mindereinnahmen führen. Zudem sind die heute bekannten Geschicklichkeits-Geldspielautomaten so konzipiert, dass sie moderate Maximaleinsätze und Maximalgewinne und damit geringe Gefahrenpotenziale aufweisen. Die CVP lehnte den Minderheitsantrag der Grünen daher ab.
Bei jeglicher Art von Spielen besteht jedoch Suchtpotenzial und das muss auf jeden Fall ernst genommen werden. Deshalb sollen 10% der Bruttoerträge in einen Spielsuchtfonds fliessen. „Wir begrüssen die Erhebung einer neuen zweckgebundenen Abgabe auf Geschicklichkeitsspiele für Prävention, Beratung und Behandlung von Spielsüchtigen“, führt Yvonne Bürgin in ihrem Votum aus.

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