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Gemeinsame Medienmitteilung aller Kantonsratsfraktionen zu den wirtschaftspolitischen Handlungsoptionen des Kantons Zürich angesichts der Corona-Krise

16. März 2020

Die Corona-Krise hat uns fest im Griff. Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität. Wir respektieren den Entscheid der Gesundheitsdirektion, dem Kantonsrat angesichts der aktuellen Entwicklungen eine Sonder-Bewilligung für die Sitzung vom 16. März 2020 zu entziehen. Wir werden raschmöglichst prüfen, wie die Funktionsfähigkeit aller drei Staatsgewalten sichergestellt und wie die in dieser Situation notwendigen parlamentarischen Entscheide herbeigeführt werden können.

Zuallererst aber möchten wir allen herzlich danken, die mit grösstem Einsatz alles unternehmen, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen, den Erkrankten zu helfen und die unbedingt nötigen Dienstleistungen sicherzustellen. Ein ganz besonderer Dank gilt vor allem dem Gesundheits- und Pflegepersonal, welches trotz grösstem Druck und hohem Risiko Ausserordentliches leistet.

Corona hat massive Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft in unserm Land. Ökonomisch besonders betroffen sind Branchen wie Gastgewerbe, Verkauf, Hotellerie oder Eventveranstaltungen. Auch der gesamte Kultursektor steht praktisch still. Besonders hart trifft die Krise Selbständige und Tausende, die Arbeit auf Abruf leisten, im Auftrag arbeiten, befristet angestellt sind oder im Stundenlohn arbeiten. Wir müssen verhindern, dass die notwendige Bekämpfung des Corona-Virus und die vorübergehend stark eingeschränkte Nachfrage zu längerfristigen massiven wirtschaftlichen Schäden führen und die Schweizer Wirtschaft in eine tiefe Rezession stürzen werden. Deshalb geht es zunächst darum, den Unternehmen die nötige Liquidität zu garantieren, um die Löhne zu bezahlen und ihren Forderungen nachzukommen.

Um den unmittelbar betroffenen Teilen der Wirtschaft das Atmen in dieser Situation zu erleichtern und Vertrauen zu schaffen, müssen wir schnell, gezielt und professionell handeln. Primär ist jetzt die Regierung gefordert. Wir verzichten bis auf Weiteres bewusst auf politische Vorstösse in Sachen Corona-Pandemie, welche Regierung und Verwaltung von der Krisenbewältigung ablenken. Nachstehend formulieren wir aber unsere gemeinsamen klaren Erwartungen an den Regierungsrat, im Wissen darum, dass erste Schritte -wie beispielsweise die speditive Behandlung von Kurzarbeitsgesuchen – bereits in Angriff genommen worden sind.

Gezielt handeln: Wir müssen am richtigen Ort unterstützen und Firmen, Selbstständigen und Arbeitnehmenden unter die Arme greifen, die durch die Pandemie-Bekämpfung direkt in ernsthafte Schwierigkeiten geraten.

Rasch und professionell handeln: Der Kanton ist keine Bank, aber er hat eine Bank. Die ZKB hat im letzten Jahr einen Gewinn von 845 Millionen Franken erwirtschaftet. Sie lässt in diesem Jahr zusätzlich zur ordentlichen Ausschüttung dem Kanton und den Gemeinden eine Jubiläumsdividende von 150 Mio. Franken zukommen. Die ZKB verfügt über eine eingespielte Organisation zur Vergabe von Krediten an Unternehmen. Sie hat gemäss Kantonalbankgesetz zur Lösung volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben im Kanton beizutragen und dabei insbesondere die Anliegen von KMU und Arbeitnehmenden zu berücksichtigen.

Basierend auf diesen Überlegungen erwarten wir vom Regierungsrat:

  1. Eingespielte Prozesse nutzen: Der Versorgung der  Unternehmen und insbesondere der KMU mit Liquidität kommt höchste Priorität zu. Die Regierung soll dafür eng mit der ZKB zusammenarbeiten und insbesondere deren eingespielten Prozesse nutzen . Sollte diese  überlastet werden, kann mittels kantonaler Bürgschaften der Einbezug anderer Banken geprüft werden.
  2. Unkomplizierte Liquiditätsversorgung: Es ist in Gesprächen mit der ZKB umgehend darauf hinzuwirken, dass diese mit Überbrückungskrediten ab sofort sicherstellt, dass gesunde Unternehmen in den nächsten Monaten die Löhne bezahlen können. Dieses Angebot muss niederschwellig und unbürokratisch sein und insbesondere auch Klein- und Kleinstunternehmen offenzustehen, unabhängig von bestehenden Krediten.
  3. Ausfallhaftung: Die ZKB wird aufgefordert, bei der Gewährung von Überbrückungskrediten insbesondere für Zürcher KMU die im Rahmen ihrer Risikopolitik höchstmögliche Kulanz zu gewähren. Bei Bedarf soll der Kanton subsidiär die Haftung für mögliche Kreditausfälle übernehmen. Mit dem Gewinnanteil der ZKB von CHF 230 Mio., dem ZKB-Jubiläumsdividendenanteil von CHF 100 Mio. für den Kanton und der außerordentlichen Ausschüttung der SNB 2019 von CHF 350 Mio. stehen die dafür nötigen Mittel bereits jetzt zur Verfügung.
  4. Sicherstellung der Liquidität des Gesundheitswesens: Die Institutionen des Gesundheitswesens leisten in der Corona-Krise einen immensen Einsatz und einen unverzichtbaren Beitrag. Sie sind falls notwendig vom Kanton mittels Bürgschaften und/oder Darlehen mit der notwendigen Liquidität zu versorgen.
  5. Eine grosse Zahl von Erwerbstätigen qualifizieren sich weder für Kurzarbeitsentschädigungen, noch für Firmenkredite: Für einen Teil davon gibt es zumindest kurzfristig auch keine ALV – sie drohen direkt in die Sozialhilfe abzurutschen. Der Regierungsrat muss prüfen, wie diesen Arbeitnehmenden möglichst unter Ausreizung bestehender Instrumente entgegengekommen werden kann, um Härtefälle zu vermeiden.
  6. Wir fordern die Regierung zudem auf, diese und weitergehende Massnahmen an einem Gipfeltreffen mit den Sozialpartnern abzustimmen und zu konkretisieren.

Wir sind überzeugt: Mit diesen Massnahmen können wir der Bevölkerung Sicherheit geben, dass die Arbeitsplätze im Kanton Zürich nicht bedroht sind und dass der Kanton Zürich nach der Corona-Krise wieder sicheren Tritt findet.

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