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Gerechtigkeitsinitiative: Ja zum Gegenvorschlag

5. April 2022 – Die Volksinitiative „Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen (Gerechtigkeitsinitiative) verlangt, dass die maximalen kantonalen Steuerabzüge für Krankenkassenprämien zukünftig mehr dem Realwert angepasst und für Einzelpersonen von CHF 2’600 auf 3’600 bzw. für Ehepaare von CHF 5’200 auf 7’200 angehoben werden.

Die Krankenkassenprämien wachsen Jahr für Jahr, eine Anpassung der maximalen Steuerabzüge macht deshalb durchwegs Sinn, ansonsten die reale Prämienbelastung zum gesetzlich festgelegten Abzugsrecht zu sehr divergiert. Die in der Initiative geforderte Erhöhung erachtet die Mitte jedoch als zu ausufernd. Diese würde zu Steuerausfällen von ca. CHF 300-400 Millionen für Kanton und Gemeinden führen. Auch würde sie eben nicht die von steigenden Prämien stark betroffene mittlere Einkommen entlasten, sondern wegen der Steuerprogression vorwiegend die höheren Einkommen. Deshalb unterstützt die Mitte den regierungsrätlichen Gegenvorschlag, die Steuerabzüge auf CHF 2’900 bzw. 5’800 zu erhöhen. Die Mitte bleibt weiterhin ihrem Prinzip verpflichtet, dass wahre und zielgerichtete Entlastung durch die Erhöhung der Prämienvergünstigung zu erreichen ist. Steuerabzüge würden nur sozialpolitisch sinnvoll entlasten, wenn sie nicht auf dem steuerbaren Einkommen, sondern auf den geschuldeten Steuerbetrag erfolgen würden.

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