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Gesetz zur Verselbständigung der Kantonsapotheke bereinigt

26. September 2022 – Eine Inspektion der Kantonsapotheke durch Swissmedic ergab, dass die technische Ausrüstung und die Infrastruktur den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügten.

Offenbar hatten die KAZ und das Universitätsspital erst im Rahmen dieser Inspektion festgestellt, dass ihre Apotheke nicht mehr den geforderten Standards genügt. Das Universitätsspital musste damit rechnen, ohne Spitalapotheke dazustehen. Da verwundert es nicht, dass im Eilzugstempo eine Lösung des Problems gesucht werden musste. Man nahm die Hilfe eines innovativen Investors gerne entgegen und entschloss sich, in Schlieren in Miete zu gehen. Es entstand eine Apotheke, die es zu einer internationalen Auszeichnung brachte.

Heute wurde also das dazu notwendige Gesetz verabschiedet. Die Beratung dieses Gesetzes hat sich über Jahre hingezogen. Tatsache ist, dass die KAZ gebaut wurde, bevor ihr gesetzlicher Auftrag formuliert worden war. Im Rahmen der Beratungen stellt man fest, dass ausser dem Universitätsspital kein Spital daran interessiert ist, Leistungen aus Schlieren zu beziehen. Sogar das Limmattalspital, das nur wenige Steinwürfe von der KAZ entfernt ist, hat im Neubau eine eigene Spitalapotheke eigerichtet. Die Spitäler sind der Ansicht, dass sie auf dem freien Markt bessere Konditionen haben als bei der KAZ. Diese erscheint in diesem Licht überdimensioniert und die hochmodernen Anlagen können offenbar nicht gewinnbringend genutzt werden. Deshalb wurde die Bezugspflicht der Spitäler USZ, KSW, PUK und IPW für drei Jahre gesetzlich festgeschrieben werden.

Die Umwandlung der Dienstabteilung in eine AG ist unumgänglich. Über die spätere Aufteilung des Aktienkapitals lässt sich trefflich streiten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die im Gesetz definierten Institutionen überhaupt Aktien der USZ- Spitalapotheke erwerben wollen.

Es braucht die KAZ. De facto ist sie die Spitalapotheke des USZ. Das USZ hat überhaupt keine Alternative und wird die AG übernehmen müssen. Über den Verkaufspreis und die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen wird der Rat in einigen Monaten verhandeln. Der Vorwurf, die KAZ sei überdimensioniert, muss heute kritisch hinterfragt werden. Wir stellen fest, dass es zunehmend zur Verknappung und Lieferunterbrüchen von wichtigen Medikamenten kommt. Durch entsprechende Vorratshaltung und die Möglichkeit pharmazeutische Produkte in modernsten Anlagen selbst herzustellen, trägt die KAZ zur Versorgungssicherheit im Kanton Zürich bei.

Das Gesetz geht an die Redaktionskommission.

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