Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Grundsätzliche Gleichbehandlung im ÖV für das ganze ZVV-Gebiet

21. November 2022 – Mit einem Postulat verlangen wir von der Regierung, dass sie aufzeigt, wie die Angebotslücken sinnvoll geschlossen werden können.

Im Kanton Zürich bestehen noch einige vom öffentlichen Verkehr ungenügend erschlossene Siedlungsgebiete, in denen die Betriebszeiten schon um 20 Uhr enden oder am Wochenende stark eingeschränkt sind. Das ist auch im Weinland immer noch der Fall, obwohl in den letzten Jahren einige Verbesserungen möglich waren, so beispielsweise auf den beiden Bahnstrecken.
Es will ja hoffentlich niemand, dass regelmässig leere Busse und Züge im Kanton herumkurven. Da gibt es Grenzen in Sachen Kosten- und Energieeffizienz. Darum wird im Vorstoss ausdrücklich verlangt, dass auch nicht fahrplangebundene Angebote wie beispielsweise «Rufbusse», die nur bei Bedarf verkehren, geprüft werden.
«Ich bin überzeugt, dass sich die Landbevölkerung auch in Zukunft möglichst auf das reguläre Fahrplanangebot ausrichten wird und Angebote auf Verlangen nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen wird. Aber diese Möglichkeit der Mobilität muss auch in Randregionen bestehen!», – führte K. Langhart in seinem Votum aus.
Auch im Weinland haben die Bewohnerinnen und Bewohner nicht nur die gleichen Pflichten, sondern auch die gleichen Rechte wie im städtischen Kantonsgebiet. Das gilt auch für die Mobilität. Auch bei uns gibt es viele Menschen, die (noch) nicht, oder nicht mehr auf ein Auto zurückgreifen können. Es braucht auch im ÖV eine grundsätzliche Gleichbehandlung im ganzen ZVV-Gebiet.
Unser Vorstoss «ZVV-Grundversorgung in Randstunden und am Wochenende» wurde fast einstimmig überwiesen.

Kontakt

Engagiere dich