Kantonaler Richtplan: Anpassungen im Verkehrsbereich
29. Juni 2026 – Heute behandelte der Kantonsrat zwei Teilrevisionen des kantonalen Richtplans im Kapitel Verkehr.
Kantonaler Richtplan Teilrevision 2022, Kapitel 4: Verkehr (6013)
Die Mitte-Fraktion unterstützt die Anpassung im Teilkapitel Strassenverkehr, mit der die geplante Verlängerung der Glattalstrasse in Zürich-Seebach aus dem Richtplan gestrichen und durch den Ausbau der Stelzenstrasse ersetzt wird.
In dieser Region bestehen Verkehrsengpässe, die behoben werden müssen. Die aufgezeigten Varianten haben gezeigt, dass der Ausbau der Stelzenstrasse hierfür die geeignetere Lösung ist.
Gerade in den Städten ist der verfügbare Raum begrenzt. Dies wirkt sich auch auf den gewerblichen Güterumschlag aus. Gleichzeitig ist es wichtig, private Eigentumsrechte zu respektieren. Deshalb unterstützt die Mitte-Fraktion den Vorschlag, wonach in bestehenden Siedlungsstrukturen private Grundstücke sowie bestehende öffentliche Parkierungsflächen nur in Ausnahmefällen für Verkehrsinfrastrukturen beansprucht werden sollen.
Kantonaler Richtplan Teilrevision 2024, Kapitel 4: Verkehr (6061)
Auch dieser Teilrevision stimmt die Mitte-Fraktion zu.
Mit dem vorgesehenen Ausbau auf vier Fahrstreifen zwischen dem Autobahnende Bülach Nord und dem Kreisel Chrüzstrasse wird eine notwendige Anpassung an die heutigen Verkehrsbedürfnisse vorgenommen. Gleichzeitig wird die im Richtplan vorgesehene Umfahrung Glattfelden gestrichen, da sie aufgrund der neuen Verkehrsführung nicht mehr erforderlich ist.
