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Nein zum kommunalen Ausländerstimmrecht

22. Mai 2023 – In einer Behördeninitiative fordert der Stadtrat von Zürich, die Kantonsverfassung dahingehend zu ändern, dass den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, ein kommunales Stimm- und Wahlrecht (aktives und passives Wahlrecht) für die in der Gemeinde ansässigen Ausländerinnen und Ausländer einzuführen.

Als Voraussetzung würde gelten, dass diese mindestens zwei Jahre Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben.
Die Mitte-Fraktion hat sich intern ausgiebig mit dieser Behördeninitiative und dem Gegenvorschlag von SP, GLP und Grünen auseinandergesetzt, mit dem der Regierungsrat beauftragt würde, einen ausformulierten Gegenvorschlag zur Behördeninitiative auszuarbeiten. Darin wird zusätzlich die Niederlassungsbewilligung C gefordert.
Die Mitte lehnt die Behördeninitiative einstimmig ab. Der Gegenvorschlag stösst aber auf einige Sympathien, vor allem aus der Stadt Zürich.
Die Mehrheit ist der Meinung, dass das Stimm- und Wahlrecht mit dem Bürgerrecht verknüpft ist und den Abschluss einer erfolgreichen Integration darstellt. Die politische Teilhabe soll jenen Personen vorbehalten bleiben, die bereit sind sich einbürgern zu lassen. Die Einbürgerung löst Rechte und Pflichten aus. Die Minderheit ist der Meinung, dass die Gemeindeautonomie zu achten ist.
Der Rat lehnt die Behördeninitiative sehr knapp ab. Damit ist auch der Gegenvorschlag vom Tisch.

 

 

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