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Parlamentarische Initiative zur Arbeitszeit von Assistenzärztinnen und -ärzten

29. April 2024 – Mit 62 Stimmen wurde die Parlamentarische Initiative (PI) „42+4h/Woche Arbeitszeit für Assistenzärzt*innen“ vorläufig unterstützt.

Begründet wurde der Vorstoss mit dem Fehlen eines Gesamtarbeitsvertrages zwischen den meisten kantonalen Spitälern und den Assistenzärztinnen und -ärzten. Die arbeitsgesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche für das ärztliche Personal in Weiterbildung (42 Stunden Patientenbetreuung und 8 Stunden Weiterbildung) sei nicht durchgesetzt worden.

Die Mitte hat die Unterstützung der PI verweigert und dies aus folgenden Gründen: Der Mangel an ärztlichem Personal unterscheidet sich wesentlich von allen anderen Berufen. Im Jahr 2022 haben sich für die 2172 angebotenen Studienplätze 6147 Personen beworben, 3975 wurden abgewiesen. Wer einen der raren und kostspieligen Studienplätze erhält, sollte deshalb bereit und fähig sein, mehr zu leisten. Dienst nach Vorschrift hat im Arztberuf keinen Platz. Weitere Arbeitszeitbeschränkungen im Gesetz schränken die Freiheit der jungen Ärztinnen und Ärzte ein, denn den Spitälern ist es untersagt, ambitionierte Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung über die Höchstarbeitszeit arbeiten zu lassen. Damit werden vor allem chirurgisch tätige Jungmedizinerinnen und -mediziner in ihrem Fortkommen gehindert. Die PI ist auch untauglich im Kampf gegen die überbordende Bürokratie. Dieser Kampf muss in den Institutionen geführt werden.

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