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Covid-19-Gesetz

Die Mitte Kanton Zürich: Ja (einstimmig, am Kantonalvorstand gefasst)

Auch wenn die Corona-Pandemie bei vielen Menschen bereits wieder aus den Gedanken verschwunden ist, ist es richtig, dass wir uns für alle Eventualitäten vorbereiten. Da sich der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie nicht abschätzen lässt und damit bewährte Instrumente zu deren Bewältigung weiter zur Verfügung stehen sollen, muss die Rechtsgrundlage von ausgewählten Massnahmen des grösstenteils bis Ende 2022 befristeten Covid-19-Gesetzes bis Sommer 2024 verlängert werden. Dies betrifft beispielsweise die gesetzlichen Grundlagen für das Covid-Zertifikat oder für das Contact-Tracing, aber auch die Meldepflicht für Bestände von Heilmitteln, Schutzausrüstungen und weiteren für die Gesundheitsversorgung wichtigen medizinischen Gütern, oder die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländerbereich.

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