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Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

  1. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
    JA (JA:51, NEIN: 2, Enthaltungen: 3)

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