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Pistenverlängerung

19. Juni 2023 – Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Verlängerung der Pisten 28 und 32 / Umsetzung der Sicherheitsvorgaben aus dem SIL und Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs)

Für die Mitte Fraktion gilt für den Flughafen Zürich: Sicherheit zuerst!

Der Regierungsrat und die Mehrheit der Vorberatenden Kommission KEVU hat der Weisung an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG, im Verwaltungsrat der Einreichung eines Plangenehmigungsgesuchs betreffend Verlängerung der Pisten 28 und 32 zugestimmt.
Gestützt auf das Gesetzes über den Flughafen Zürich, hat die Flughafen Zürich AG (FZAG) in ihrem Organisationsreglement sichergestellt, dass Verwaltungsratsbeschlüsse, welche die Änderung von Lage und Länge der Pisten betreffen, nur mit Zustimmung der kantonalen Staatsvertretung im Verwaltungsrat gefasst werden können. Für solche Ver-waltungsratsbeschlüsse erteilt der Regierungsrat gemäss dem Flughafengesetzes der kantonalen Staatsvertretung im Verwaltungsrat Weisungen. Soll die Staatsvertretung im Verwaltungsrat einem Gesuch über die Änderung der Lage und Länge der Pisten zustimmen, so beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat vorgängig die Genehmigung der entsprechenden Weisung. Dieser Beschluss des Kantonsrates untersteht dem fakultati-ven Referendum unabhängig davon, ob der Kantonsrat die Weisung des Regierungsrates genehmigt oder ablehnt.

Mit den Verlängerungen der Pisten bekommt der Flugbetrieb des Flughafen Zürich mehr Sicherheit, Pünktlichkeit und Stabilität und damit mehr Sicherheit für die ganze Bevölkerung. Die Pistenverlängerungen erhöhen die Sicherheitsmarge im Falle eines Startabbruchs oder des Überschiessens der Piste bei der Landung.

Mehr Piste = mehr Bremsweg.

Sicherheitsrelevante Kreuzungspunkte am Boden und in der Luft werden reduziert und die Rollzeiten für schwere Flugzeuge verkürzt.

Mehr Piste = Weniger Kreuzungspunkte.

Durch die bessere betriebliche Stabilität gibt es weniger Verspätungen. Es können keine zusätzlichen Flüge eingeplant werden.

Mehr Piste = Weniger Verspätungen und mehr Nachtruhe.

Es handelt sich nicht um einen Antrag der Flughafen Zürich AG auf mehr Flugbewegungen oder mehr Flüge nach 23.00 Uhr, es geht nicht um einen Kapazitätsausbau. Auf einer längeren Piste können nicht mehr Flugzeuge starten oder landen. Im Übrigen gibt der Bund dem Flughafen die Rahmenbedingungen vor.

Gemäss EMPA nimmt die nächtliche Lärmbelastung mit den verlängerten Pisten ab und der Zürcher Fluglärm-Index wird sich reduzieren. Die Bevölkerung profitiert von mehr Nachtruhe.

Der Mitte ist sich bewusst, dass es sehr viele unterschiedliche Interessen rund um den Flugbetrieb gibt, vor allem auch Lärm- und Umweltschutz. Diese müssen selbstverständlich weiter ernst genommen, berücksichtigt und verbessert werden. Die Ziele eines ökologischen Luftverkehrs und die Pistenverlängerung stehen jedoch in keinerlei Widerspruch.

Mit der Ablehnung dieser Vorlage zur Verbesserung der Sicherheit des Flugbetriebes wird der Bevölkerung mehr Lärm in den Nachtstunden ausgesetzt, ja sogar bewusst zugemutet und die Chance auf eine höhere Sicherheit, u.a. vor Unfällen, wird der Bevölkerung rücksichtslos verweigert.

Die Mitte verlangt von der FZAG einen sicheren und verlässlichen Betrieb des Flughafens Zürich und ist deshalb nicht bereit eine Verbesserung zur optimaleren Sicherheit und Stabilität des Flughafens Zürich unnötig zu verzögern.

Die Mitte Fraktion hat der Weisung des Regierungsrates zugestimmt.
Sicherheit zuerst!

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