Schulterschluss im Energiegesetz
29. März 2021
Daher ist es sehr erfreulich, konnten mit den nachträglich eingereichten Anträgen zum Energiegesetz Korrekturen eingebracht werden, so dass das Parlament in der Schlusslesung einem breit abgestützten Energiegesetz zustimmen kann. Ein Energiegesetz, welches uns in der Klimapolitik einen Schritt weiterbringt und gleichzeitig wirtschaftliche Impulse setzen kann.
Ein Hauptanliegen der Mitte-Fraktion war von Beginn an eine praktikable Biogas-Lösung. Der ursprüngliche Antrag von Baudirektor Martin Neukom, den Kauf von Biogas für die gesamte voraussichtliche Lebensdauer von 20 Jahren zu fordern, haben wir immer bekämpft. Die Mitte hat bereits in der Kommissionsberatung versucht, die Klimaallianz von einer Lösung zu überzeugen, welche den Vollzug über die Gasnetzbetreiber mit einer Bezugsvereinbarung ermöglicht. Dies sieht das Energiegesetz nun vor. Erneuerbare gasförmige oder flüssige sowie mit erneuerbaren Energien synthetisch hergestellte Brennstoffe sind zulässig, sofern diese im Schweizerischen Treibhausgasinventar angerechnet werden. Der erneuerbare Anteil muss mindestens 80% betragen. Die Versorgung muss vom Gasnetzbetreiber sichergestellt, werden auch muss mit dem Energielieferanten eine Bezugsvereinbarung abgeschlossen sein. Ebenso sorgte der Begriff Lebenszykluskosten während der gesamten Debatte für grosse Verunsicherung. Nun wurde definiert, dass zusätzlich zu den Betriebskosten auch Investitionskosten eingerechnet werden können. Diese Präzisierung wurde von allen Parteien unterstützt.
Das angepasste Energiegesetz bringt uns dem Ziel, den CO2-Ausstoss bis spätestens 2050 auf Netto-null zu senken, einen Schritt näher. Die Mitte ist überzeugt, dass zukunftsorientierte Hauseigentümer wie auch die KMUs der Bau- und Haustechnikbranche froh sind, wenn endlich die konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen festgesetzt werden.