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Schweizer Bürgerrecht für Polizisten und Polizistinnen bereits beim Ausbildungsantritt

7. Dezember 2021 – Was bei der Kantonspolizei schon geregelt ist, nämlich die Voraussetzung Schweizer Bürger zu sein, um ins Zürcher Polizeikorps aufgenommen zu werden, soll nun auch im Polizeiorganisationsgesetz festgehalten werden.

Aus Sicht der Mitte erscheint es als zumutbar, dass die angehenden Polizisten und Polizistinnen bereits vor Ausbildungsantritt eingebürgert sein müssen. Mit dieser einheitlichen Handhabung kann sich die Bevölkerung darauf verlassen, dass es auch in den Städten keine Ausnahmen gibt. Und dies ist wichtig. Denn hier sprechen wir von einem Beruf mit Gewaltmonopol, bei dem auch Zwangsmassnahmen und Verhaftungen, also hoheitliche Aufgaben durchgeführt werden.
Gespräche mit Polizisten und Polizistinnen zeigten auf, dass das Schweizer Bürgerrecht als Grundvoraussetzung akzeptiert ist. Der Zürcher Sicherheitsdirektor, aber auch die Exponenten der Städte haben sodann bestätigt, dass die Polizei genügend und gute Schweizer Bewerber hat. Deshalb sehen wir keinen Handlungsbedarf, die Voraussetzungen zur Erlangung dieses Berufes zu lockern.

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