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Untersuchungsbericht USZ: jetzt muss gehandelt werden

5. Juli 2021

Im Jahr 2019 führten beunruhigende Vorkommnisse am Universitätsspital Zürich (USZ) unter anderem zu personellen Veränderungen in diversen Kliniken, worüber die Medien berichteten. Letztes Jahr wurde gar eine Strafanzeige eingereicht und die Vorwürfe gegen verschiedene Professoren liessen nicht nach. Die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) wurde aktiv und verfasste einen Bericht über die Vorkommnisse an Kliniken des USZ, über den heute der Kantonsrat intensiv diskutierte. Ihre Aufarbeitung war dringend nötig, um die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in das USZ wieder herzustellen. Der Untersuchungsbericht wurde mit 75 Feststellungen und entsprechende Empfehlungen vorgestellt. Aufgrund des Berichtes reichte die ABG fünf Vorstösse. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Zusammensetzung des Spitalrats
  • Doppelanstellung: Anstellung am USZ sowie der Universität Zürich
  • Einbindung der Regierung
  • Compliance
  • Entlöhnung

Die Führungsstruktur des USZ ist komplex und relativ kompliziert aufgebaut. Der Spitalrat als das oberste Gremium lenkt die Strategie des Spitals. Die Wahl des Spitalrates wird vom Kantonsrat bestätigt, die Regierung hat mit einer beratenden Stimme Einsitz. Wie das Auswahlverfahren in Zukunft ausschauen soll, muss genauer geregelt werden. Medizinisch fundierte Kenntnisse, wirtschaftliches Faible und erfolgreiche Managementerfahrung sind wichtige Eigenschaften der Mitglieder des Spitalrates. Aber selbstverständlich auch die Diversität der Geschlechter.
Eine Entkoppelung der Anstellungsverhältnisse zwischen dem Universitätsspital und der Universität und somit mehr Transparenz und eine gemässigte Machtballung werden im ABG-Bericht gefordert. Dies ist nachvollziehbar, jedoch schwierig umsetzbar, da zumindest eine Klinikdirektion zu stark mit dem Lehrstuhl verschmolzen ist. Und die Befürchtung, dass bei einer Entflechtung von Spital und Universität der Job an Attraktivität verliert, ist nicht von der Hand zu weisen. Ebenso ist ein CEO, der sich alleinig der Ökonomie verschrieben hat, nicht erstrebenswert. Die Unzulänglichkeiten, die sich durch diese Doppelanstellungen ergeben haben, sind aus der Sicht der Mitte in Zukunft abzuwenden. Allenfalls müsste man Vor- und Nachteile anderer Modelle analysieren, wie z.B. das Konzept der Medical Harvard School. Die Mitte kann sich eine Klinikdirektion mit zwei Anstellungsverträgen vorstellen. Was oberste Priorität hat, ist die Stärkung des Standorts Zürich.
Die Bitte um Neuausrichtung des Berufungsprozesses klinischer Professuren wird von der Mitte unterstützt. Zumal das USZ in der Berufungskommission nur ein Vetorecht hat und dies zu Interessenskonflikten führen kann. Ein Ungleichgewicht der Verantwortung und Kompetenzen kann man auch bei der Spitaldirektion feststellen. Hier ist es die Personalführung, die aufgrund fehlender Weisungsbefugnisse stark eingeschränkt ist. Wir haben Sympathie für die Stärkung der Spitaldirektion, denn die Schnittstellen der Über- und Unterstellungen sind nicht kongruent.
Auch wird – nicht zum ersten Mal – eine Überprüfung und Überarbeitung der Aufsichtsstrukturen gefordert. Die Notwendigkeit scheint nun wirklich klar und soll umgesetzt werden. Denn der Handlungsbedarf ist gegeben, wenn man den früheren Berichten Glauben schenkt.
Die Forderung nach einer besser aufgestellten Corporate Compliance können wir ebenfalls gut nachvollziehen. Dies ist nach den Missständen der letzten Jahre essentiell. Das Arbeitsgebiet ist zu erweitern und zu stärken. Eine klare Governance-Struktur fehlt. Die Kommunikation ist zu verbessern, die Fehlerkultur ist zu kultivieren und das Qualitätsmanagement ist zu verfeinern.
Die Mitte sieht einen starken Handlungsbedarf in der allgemeinen Klinikstruktur, also der Organisationen, der Verantwortlichkeiten und vor allem in den Führungsstrukturen. Alle Regulierungen nützen nicht viel, wenn es an Führungspersönlichkeiten mangelt! Führungspersönlichkeiten haben eine Vorbildfunktion. Es muss daher reflektiert werden, welche Mandate angenommen und wo Einsitz genommen wird.
Zum Lohngefüge: Dieses wurde nun im Spitalplanungs- und finanzierungsgesetzt geregelt und ist gut. Dieses hätte jedoch bereits vor drei Jahren umgesetzt werden können, hätte man damals auf die Mitte beziehungsweise die CVP gehört.

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