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USZ benötigt möglichst grosse Handungsfreiheit

6. März 2023 – Der Kantonsrat ist auf das Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZ) eingetreten und hat mit der Detailberatung begonnen

Die Vorkommnisse am USZ wurden von der ABG untersucht. Sie hat dazu 74 Empfehlungen formuliert, die teilweise in das neue Gesetz eingeflossen sind. So wird die Kompetenzverteilung zwischen Regierung, Kantonsrat, Spitalrat und Spitaldirektion neu geregelt und klare Führungsstrukturen geschaffen. Ein weiteres Ziel des Regierungsrates war es, die Handlungsfreiheit des USZ zu erweitern, damit es am kompetitiven Gesundheitsmarkt in Zukunft bestehen kann. In der Beratung zeichnet sich nun aber ab, dass eine Mehrheit von SVP und SP die unternehmerischen Freiheiten wieder einschränken will. So sollen z.B. Auslagerungen, die den Betrag von 4 Million Franken übersteigen, durch den Kantonsrat genehmigt und dem fakultativen Referendum unterstellt werden.

Beteiligungen, Neugründungen und Auslagerungen werden sowohl zu Nachteilen für die Patientinnen und Patienten als auch für das Personal führen. Das vorliegende Gesetz wird also die finanziellen Probleme des USZ nicht lösen können. Der über die Jahrzehnte entstandene Investitionsstau muss durch den Kanton finanziert werden. Zusätzlich müssen auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Spitals durch allgemeine Steuermittel abgegolten werden. Das neue Gesetz, wie es am Schluss auch immer ausgestaltet sein wird, wird die finanziellen Probleme des USZ nicht lösen, sondern höchsten die betriebswirtschaftliche Führung verkomplizieren und verlangsamen.

Die Mitte wird in der Beratung weiterhin alle Bemühungen unterstützen, um dem USZ eine möglichst grosse Handlungsfreiheit zu gewähren.

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