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Windenergie: Vertiefte Prüfungen sind notwendig

22. Januar 2024 – Heute wurde im Kantonsrat über eine dringliche und von der Mitte mitunterzeichnete Interpellation betreffend «Klarheit im Prozess Windenergie?» debatiert.

Das Energiegesetz des Bundes sieht vor, dass die Nutzung aller erneuerbaren Energien ausgebaut wird. Daher sollen Nutzungsgebiete für Windkraft im kantonalen Richtplan bezeichnet werden. Aus energiepolitischer Sicht ist diese Entwicklung erwünscht. Bei der Beurteilung der Projekte sind die Interessen an der Nutzung erneuerbarer Energie einerseits und weiterer zahlreicher öffentlicher Interessen andererseits gegeneinander abzuwägen.

Gemäss Windatlas Schweiz gibt es in unserem Kanton Gebiete, welche über gute Windverhältnisse verfügen. Wie ich vernommen habe, soll der Kanton und der Bund aber unterschiedliche Windwerte aufweisen. Gleichzeitig gilt der Kanton Zürich als ein Schwachwindkanton. Hier braucht es weitere Erläuterungen zu den verwendeten Werten.

Der Natur- und Landschaftsschutz hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Im dicht besiedelten Kanton Zürich gibt es vielfältige und hohe Ansprüche an die Freiräume. In einer dicht besiedelten Landschaft wird es nicht einfach sein, grosse Windräder einzuordnen. Insbesondere die Eignung von Standorten im Wald ist angesichts der notwendigen Erstellung von Zufahrtsstrassen, der notwendigen Rodungen und potenzieller Bedrohung der Biodiversität besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Auch mögliche negative Auswirkungen auf die Bevölkerung sind entsprechend zu gewichten.
Deshalb bedarf es weiterer intensiver Prüfungen für die Kosten-/Nutzen-Analyse. Auch ist eine transparente Kommunikation seitens der Baudirektion wichtig.
Die Mitte-Fraktion ist gegenüber erneuerbaren Energien grundsätzlich positiv eingestellt.

 

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