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Zurückstellen von Kindergartenkindern um halbe Jahre ist nicht kindgerecht

15. Januar 2024 – Die Mitte hat heute das Postulat «das Zurückstellen von Kindergartenkindern um halbe Jahre» abgeschrieben. Sie hat das Postulat schon von Beginn an nicht unterstützt hat, da sie es als realitätsfremd eingestuft hat.

Das Zurückstellen von Kindergartenkindern um halbe Jahre ist weder kindgerecht noch nimmt es Rücksicht auf das System Schule. Dieses Postulat wiederspiegelte einzig die Wünsche der Eltern.
Die Situation im Kindergarten kann sehr herausfordernd sein, da den Kindern zum Teil Basiskompetenzen fehlen, aber es macht pädagogisch überhaupt keinen Sinn, ein Kind erst nach einem halben Jahr in eine Gruppe, die sich gerade richtig gebildet hat, aufzunehmen. Das ist gar keine einfache Situation für das betroffene Kind und bringt Unruhe in die Gruppe. Man kann die Situation auch nicht mit einem zugezogenen Kind gleichstellen, da diese Kinder schon in einem Kindergarten waren.
Der Eintritt in den Kindergarten ist eine Herausforderung für die Kinder in ihrem Entwicklungsprozess, aber die Herausforderung ist auch gross für die Eltern, müssen sie doch ihr Kind wieder ein wenig mehr loslassen. Deshalb ist es sicher wichtig, wenn die Eltern schon früh darüber informiert werden, welche Kompetenzen ein Kind im Kindergarten braucht und vorschulische Einrichtungen eng mit schulischen Einrichtungen zusammenarbeiten.

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