Ja zu «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»
Ja zu mehr Selbstbestimmung am Lebensende
Die Mitte unterstützt die Vorlage «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen». Sie anerkennt, dass sich bei dieser Frage unterschiedliche Grundrechte gegenüberstehen. Mit der Vorlage wird die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt und gleichzeitig eine einheitliche gesetzliche Grundlage für alle Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich geschaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wille der betroffenen Menschen unabhängig von der gewählten Institution respektiert wird. Die Mitte Kanton Zürich erachtet es als zielführend, dass die Ausführung eines assistierten Suizids in allen, staatlichen wie privat geführten Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Sterbehospizen geduldet werden soll. So kann sichergestellt werden, dass die Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen erhalten bleibt und nicht transportfähige Menschen assistierten Suizid im Spital beanspruchen können.
